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DIN-Normen für barrierefreies Bauen

Die Vorschriften für barrierefreies und behindertengerechtes Bauen sind in der Schweiz in der Norm SIA 500 und in Deutschland in der DIN 18040 geregelt. Europaweit sind die Vorschriften in der DIN EN 17210 niedergeschrieben. Einen Überblick zu den Normen und den definierten Vorgaben erhalten Sie hier.

 

UN-Behindertenrechtskonvention

2008 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Behindertenrechtskonvention. Diese regelt die Rechte von Menschen mit Behinderung. Darin festgehalten ist beispielsweise, dass sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, das Recht an der Teilhabe am kulturellen und öffentlichen Leben, das Recht auf Arbeit und Beschäftigung, das Recht auf Achtung der Privatsphäre sowie das Recht auf die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung zu schützen und zu fördern. So muss Menschen mit Behinderung der Zugang zu öffentlichen Gebäuden, zu Transportmitteln oder auch Strassen ermöglicht werden. In Europa wurden Normen für das behindertengerechte Bauen geschaffen, um die Anforderungen zu erfüllen. In der Schweiz legt die Norm SIA 500 die Vorgaben fest, in Deutschland die DIN 18040 und europaweit gilt die DIN EN 17210.
 

DIN 18040: Barrierefreies Bauen in Deutschland

Die DIN 18040 ist in zwei Bereiche eingeteilt: dabei regelt die DIN 18040-1 das barrierefreie Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, während hingegen die DIN 18040-2 den Schwerpunkt auf Arbeitsstätten, Wohnheime und Beherbergungsstätten legt. Die Anforderung an die Gebäude ist, dass Menschen ohne Erschwernis, Einschränkungen oder Fremdhilfe diese betreten und nutzen können.
 

Wichtige Bestandteile der DIN 18040 sind unter anderem:

  • Platzbedarf in Innenräumen sowie Verkehrs- und Bewegungsflächen
  • Rampen und Aufzugsanlagen
  • Behindertenparkplätze
  • Brandschutzkonzepte
  • Türmasse und Türbeschaffenheit
  • Sanitärräume
  • u.v.m.

Um Gebäude barrierefrei und behindertengerecht zu bauen, sollten die in der DIN 18040 festgelegten Kriterien beachtet werden.

SIA 500: Barrierefreies Bauen in der Schweiz

Die SIA 500 regelt seit 2009 das hindernisfreie Bauen in öffentlichen Gebäuden, Wohnbauten und Büroflächen in der Schweiz. Dieses ist durch das Behindertengleichstellungsgesetz sowie den kantonalen und kommunalen Gesetzen für bestimmte Bauten vorgeschrieben. Ziel ist es, dass allen Menschen der Zugang und die Nutzung von Bauten möglich sein soll. In der SIA 500 ist ähnlich zur deutschen DIN 18040 festgehalten, wie Bauten hindernisfrei geplant und gestaltet werden sollen. Auch hier wird zwischen öffentlichen Bauten, Wohnbauten und Bauten zur Arbeitsnutzung unterschieden.
 

Wichtige Eckpunkte sind hier beispielsweise:

  • Schwellen- und treppenloser Zugang zu Gebäuden, Rampen haben eine maximale Steigung von 6 %
  • Höhe von Bedienelementen wie Lichtschaltern und ähnliches auf bestenfalls 80 cm Höhe, jedoch maximal 110 cm
  • Der Flächenbedarf für Sanitär-Räume richtet sich nach dem notwendigen Bewegungsraum des Rollstuhlfahrers neben oder vor den Einrichtungen (z.B. Bad mit WC, Waschbecken und bodenebener Dusche: min. 180 x 165 cm)
  • Türbreite von mindestens 80 cm

 

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Um Menschen mit besonderen Bedürfnissen wie beispielsweise mit einer Seh- oder Gehbehinderung, aber auch älteren Menschen oder Eltern mit Kinderwagen einen barrierefreien Alltag zu ermöglichen, sind eine Vielzahl an Kriterien europaweit bestimmt worden. Diese Kriterien sollen Teilhabe der Betroffenen am kulturellen, öffentlichen und politischen Leben sichern. Doch was bedeutet das konkret? Gebäude sollen so gebaut und konzipiert werden, dass sie uneingeschränkt von allen Menschen genutzt werden können. Dazu gehören unter anderem Rampen und Aufzüge statt Treppen, eine gute Ausleuchtung der Räume sowie Orientierungen auf dem Boden. Auch die Positionierung der Fenster, Waschbecken oder Spiegel sollten für Menschen jeder Körpergrösse passend sein. Zudem bedeuten Türen oft eine große Hürde für Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Es gilt die Mindest-Durchgangsbreiten zu beachten und ausreichend Bewegungsflächen (Rollstuhlfahrer*in) einzuplanen. Hierbei bieten Schiebetüren Vorteile gegenüber normalen Flügeltüren. Sie bieten mehr Platz zum Rangieren, da der Schwenkraum für das Türblatt entfällt.

Barrierefrei ist nicht zwangsläufig mit behindertengerecht gleichzusetzen. Die Normen für barrierefreies Bauen (DIN 18040 in Deutschland und SIA 500 in der Schweiz) richten sich an alle Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Dazu gehören:

  • Menschen mit einer Seh-/Hör-/Geheinschränkung
  • Menschen, die gross- bzw. kleinwüchsig sind
  • Menschen mit motorischen Einschränkungen
  • Menschen, die auf Mobilitätshilfen, Gehhilfen oder Rollstühle angewiesen sind
  • Menschen mit kognitiven Einschränkungen
  • ältere Menschen oder Kinder
  • Menschen mit Kinderwagen oder anderem Gepäck
     

Barrierefrei Bauen: Herausforderung Türen

Wie erwähnt, bedeuten Türen eine grosse Herausforderung bezüglich der Barrierefreiheit. Sowohl die generelle Wahrnehmung der Tür, die Positionierung der Türklinke, die Breite als auch der Vorgang des Öffnens und Schliessens der Tür kann eine Hürde sein. Daher sind Anforderungen im Sinne der Barrierefreiheit festgelegt. Karussell- oder Schwingtüren sind beim barrierefreien Bauen genau wie Türschwellen sind zu vermeiden, denn sie sind nicht barrierefrei. Das Öffnen und Schliessen der Tür muss ohne grossen Kraftaufwand erfolgen können, die Türklinke sollte für Rollstuhlfahrer und Kleinwüchsige gut erreichbar sein. Zudem sind Schliessverzögerungen sowohl für Menschen mit Kinderwagen als auch für ältere Menschen und Rollstuhlfahrer sehr hilfreich. Auch bei der Türklinke an sich sollte eine bewusste Auswahl getroffen werden. Ein Türknauf ist meist schwerer bedienbar als eine Türklinke und auch hier sollte eine optimale Positionierung berücksichtigt werden.

In den Normen sind die Vorgaben zur Durchgangsbreite, Türplatzierung und den Bewegungsflächen vor und hinter der Tür festgehalten.

Wichtige Kennzahlen zu den Türmassen im barrierefreien Bauen sind:

  • Die Griffhöhe sollte 85 cm betragen
  • Die Bewegungsfläche sollte bei einer Flügeltür jeweils 150 cm x 150 cm, bei einer Schiebetür 90 cm breit und 110 cm tief sein
  • Die Durchgangshöhe sollte mindestens 205 cm betragen und die Durchgangsbreite 90 cm
     

Schiebetüren für Barrierefreiheit

Schiebetüren bieten für das barrierefreie Bauen Vorteile gegenüber Flügeltüren und sind gleichzeitig auch ein einzigartiges Designelement. Sie lassen sich leicht öffnen und schliessen, ohne dass der Rollstuhlfahrer*in rangieren muss, um der sich öffnenden Tür aus dem Weg zu fahren. Sie lassen sich oft mit nur einer Hand – ohne grossen Kraftaufwand – bedienen. Mit einer Einzugsdämpfung ausgestattet unterstützen sie den Schliessvorgang der Tür. Speziell bei engen Raumverhältnissen, wo die Bewegungsfläche zu knapp ist, sind Schiebetüren die ideale Lösung. Sie bieten mehr Platz zum Rangieren, da der Schwenkraum für das Türblatt entfällt.

Hawa Sliding Solutions: Markt- und Technologieführer für Schiebetürbeschläge

Hawa bietet im Bereich des barrierefreien Bauens (nach DIN 18040 und SIA 500) Schiebebeschläge an, die die Anforderungen an das Inclusive Design der Bauten optimal erfüllen. Der Hawa Junior 100 Schiebetürbeschlag bewegt Holztüren bis zu 100 kg komfortabel und barrierefrei. Das innovative Magnet-Dämpfeinzugssystem unterstützt die Bedienung und sorgt dafür, dass die benötigten Öffnungskräfte bei maximal 22 N liegen. Das macht den Hawa Junior 100 zum Pionier im barrierefreien Öffnen von Schiebetüren. Dabei vereint er Funktionalität und Design wie kein anderer, denn alle Komponenten verschwinden unsichtbar in der Laufschiene. Auch im Badezimmer bietet Hawa einen Schiebetürbeschlag für barrierefreie Ganzglasduschwände. Weitere Informationen finden Sie hier:

Hawa Junior 100: Schiebebeschlag für barrierefreie Holztüren bis 100 kg

Der Hawa Junior ist die perfekte Lösung für den Einbau in barrierefreien Gebäuden. Er bewegt mit leichter Handhabung und minimalem Kraftaufwand Holz-Schiebetüren bis zu 100 kg. Dank des innovativen Magnet-Dämpfeinzugssystems liegen die Öffnungskräfte dennoch bei maximal 22 N. Informieren Sie sich hier zum Hawa Junior 100: 

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Hawa Banio: Barrierefreie Duschtüre

Auch bei der Wahl der Duschabtrennung sollte auf die Barrierefreiheit geachtet werden. Durch den Einsatz von Schiebetüren in der Nasszelle kann zusätzliche Bewegungsfreiheit erreicht werden. Der Schiebebeschlag für Ganzglasduschwände Hawa Banio vereint die Ansprüche bezüglich der Barrierefreiheit zusammen mit einem edlen Design, höchsten Hygienestandards durch spritzwasserdichte Abschlüsse und einer sehr einfachen Handhabung.

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